Vermögensgestaltung

Beratung bei der Vermögensgestaltung

Wer über ein großes Vermögen verfügt oder eines erwirtschaften möchte, ist in der Regel gut beraten, dieses zu strukturieren. Eine passende Struktur erlaubt es Ihnen, mit Ihrem Vermögen effizient zu wirtschaften, es zu mehren und zu schützen sowie es gegen unerwünschte Einflussnahme abzusichern. Das gilt sowohl für reine Privatvermögen als auch, und noch mehr, in Situationen, in denen Unternehmen oder Unternehmensanteile Teil des Vermögens sind.

Wann lohnt sich Vermögensgestaltung?

  • Sie denken langfristig und dabei nicht nur an sich selbst, sondern auch an Ihre Familie und Ihre Angestellten.
  • Sie möchten Ihr Vermögen erhalten und die Kontrolle über dessen Verwendung bewahren
  • Ein ungeordnetes Erbe oder ein Scheidungsszenario mit weitreichenden Konsequenzen und einer ernsthaften Störung des Familienfriedens bereitet Ihnen Sorgen
  • Sie möchten etwas zurückgeben und Gutes bewirken, sind sich aber noch unsicher, wie Sie dies am besten umsetzen können
  • Sie möchten von besonderen Steuermodellen im Hinblick auf Ihr Kapitaleinkommen und die Vermögensübertragung profitieren.

All dies sind gute Gründe, um in der Vermögensgestaltung aktiv zu werden. Gerne unterstütze ich Sie mit meinem Wissen und meiner Erfahrung dabei, Ihr Vermögen in eine optimale Struktur zu überführen, die Ihren Vorstellungen und Werten entspricht. Darüber hinaus erarbeite ich für Sie ein Vermögensnachfolgekonzept inklusive der notwendigen Vertragswerke, Erklärungen und Dokumente.

Zu diesem Zweck verfügt die Honorarfinanz AG über ein umfassendes Netzwerk verlässlicher Partner. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei der Vorbereitung eines Notartermins, falls erforderlich. Nicht zuletzt arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen oder ziehe bei Bedarf einen Steuerberater hinzu.

Möglichkeiten der Vermögensgestaltung

Die Möglichkeiten dafür sind von der konkreten Zusammensetzung des Vermögens abhängig, u.a. ist die familiäre Situation (Kinder, Enkel, keine Enkel etc.) maßgeblich bei der Auswahl der optimalen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem ist auch auf lange Sicht zu berücksichtigen, ob und inwieweit Nachfolgeregelungen beim Generationenwechsel bedacht werden sollen.

Dann kommen u.a. folgende Möglichkeiten bzw. Instrumente für die aktive Gestaltung eines Familienvermögens in Betracht:

  • Umstrukturierungen / Umwandlungen aktueller Vermögensbestandteile
  • Wohltätigkeit und Spenden
  • Nachfolgeregelungen zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungen zu Lebzeiten
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, nachträglichen Eheverträgen (oder deren Auflösung) etc.

Neben diesen Gestaltungsmöglichkeiten, die keine besonderen organisatorischen Hürden mit sich bringen, kann es vor allem bei großen Vermögen und langfristigen Plänen auch sinnvoll sein, der Vermögensgestaltung einen formellen Rahmen zu geben. Denkbar ist dann z.B. die Gründung einer

  • Vermögensverwaltende Familiengesellschaft
  • oder einer Stiftung

Vermögensverwaltende Familiengesellschaft

Eine Familiengesellschaft ist in der Regel sinnvoll, wenn es darum geht, (sehr) große Vermögen optimiert zu gestalten und die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie zu sichern bzw. individuell zu gestalten.

Denn die klassischen Methoden der Vermögensübertragung – siehe zuvor – sind für kleinere, einfacher strukturierte Vermögen geeignet. Bei einer komplexen Zusammensetzung des Familienvermögens hingegen bietet die Gründung einer Familiengesellschaft die Möglichkeit, z.B. Steuerfreibeträge exakt zu nutzen, und bietet Schutz vor Zugriff auf das Familienvermögen von geschiedenen Schwiegerkindern bzw. anderen Gläubigern von Familienmitgliedern. Nicht zuletzt kann die Gründung eines Familiengesellschaft erhebliches Einsparpotenzial im Hinblick auf Erbschaftsteuer und Einkommensteuer bieten.

Geht es um die Gründung einer Familiengesellschaft, kommt – je nach konkreten Haftungsrisiken – sowohl die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) als auch einer Personengesellschaft in Betracht (GbR, KG, GmbH & Co. KG).

Die Gründung einer Familiengesellschaft geschieht, indem der/die Inhaber(in) des Vermögens Vermögenswerte in die Gesellschaft einbringt. Familienmitglieder erhalten in der Folge Gesellschaftsanteile im Wege einer Schenkung. Anders als z.B. bei Vermögensübertragungen außerhalb einer Familiengesellschaft hat der „Schenker“ hier allerdings die Möglichkeit, dauerhaft weiter Einfluss darauf zu nehmen, was mit dem Vermögen passiert.

 

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Stiftungen

Vielleicht möchten Sie mit Ihrem Vermögen Gutes bewirken, es schützen und gleichzeitig sich selbst und Ihre Familie absichern. Dies erfordert einen strategischen Denkprozess, den wir unterstützen können. Mit guten Ideen und gezielten Hinweisen helfen wir Ihnen, die passende Lösung für Ihre Motive zu finden.

Die zwei häufigsten Stiftungsformen finden Sie hier. Doch lassen Sie uns gemeinsam eine individuelle Lösung für Sie erarbeiten.

Gemeinnützige Stiftung

Ihre Stiftung muss einen der Zwecke nach §52 AO erfüllen, um in den Genuss der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit und der Steuerbefreiung auf Stiftungsebene zu kommen. Eine Stiftung ist schnell gegründet, doch es ist entscheidend, sich im Vorfeld gründliche Gedanken über den Sinn und Zweck der Stiftung zu machen. Als zertifizierte Stiftungsberater begleiten wir Sie gerne in Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern im rechtlichen und steuerlichen Bereich bei diesem strategischen Denk- und Umsetzungsprozess.

Familienstiftung

Möchten Sie Ihr Familienvermögen schützen? Ist es Ihnen wichtig, bereits zu Lebzeiten die Nutzung des Familienvermögens fair und geordnet an Ihre Kinder zu übergeben und dabei Familienstreit zu vermeiden?

Eine privatnützige Familienstiftung kann ein effektives Instrument zum Vermögensschutz sein, da sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff Dritter abschirmt. Obwohl das Vermögen offiziell nicht mehr Ihnen gehört, können Sie im Vorfeld festlegen, wer laut Satzung von den Erträgen begünstigt wird. Dies eröffnet viele Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie diese Spielräume optimal nutzen und dabei auch steuerlich effizient handeln können.

 

Vorteile der Betreuung durch mein Team und mich

Mit unseren hausinternen Stiftungsberatern und unserem Netzwerk an führenden Kanzleien im Bereich der Stiftungsberatung, Recht und Steuern sind Sie bei diesem Prozess gut aufgehoben.

Als unabhängige Honorar-Anlageberater mit Lizenz nach §15 WpIG unterstützt Sie die Honorarfinanz AG zudem auf Wunsch gern in der effizienten und zielorientierten Verwaltung des Kapitalstocks, damit dieser nicht nur real erhalten bleibt, sondern möglichst auch zusätzliche Erträge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehen. Das BaFin-kontrollierte Provisionsannahmeverbot garantiert eine unabhängige Beratung, welche Ihre Interessen sichert.

Mit der Formulierung zeitgemäßer Anlagerichtlinien und der erforderlichen Dokumentation von Geldanlageentscheidungen beugen Sie mit unserer Hilfe möglichem Ärger mit der Aufsicht und Haftungsproblematiken als Vorstand vor. Lassen Sie uns darüber reden, was Sie sich vorstellen und was Ihnen wichtig ist und welche Konstellationen für Sie sinnvoll sein können.